Abhängig vom Standort und der Abfallmenge stehen seit dem 1.1.2025 drei verschiedene Entsorgungswege offen. Mit dem neuen Gebührenmodell gilt: je grösser der Container und je weniger Abholungen, umso günstiger die Entsorgung.
- Entsorgung mit Gebührensäcken via öffentliche Sammelinfrastruktur
Gewerbebetriebe mit maximal 3 kg/Tag entsorgen mit Gebührensäcken (max. 1-2 Säcke à 110l pro Woche) in die öffentliche Sammelinfrastruktur (Unterflurcontainer oder Ökihof), sobald diese vorhanden ist.
- Ausserhalb des Siedlungsgebietes:
Ab 2030 erfolgt die Sammlung ausserhalb des Siedlungsgebietes nur noch mit der Kranlogistik. Entsprechend erfolgt eine Umstellung (etappiert nach Gemeinde) auf "kranfähige" Oberflurcontainer. Die Abholung erfolgt alle 2 Wochen.
- Innerhalb des Siedlungsgebietes:
Mindestens bis 2030 werden die 800l Rollcontainer weiterhin abgeholt (Sammlung mit 2 Logistiken). Bei Umstellung auf voluminösere Oberflurcontainer besteht ein Kosteneinspartpotential. Die Abholung erfolgt innerhalb des Siedlungsgebietes wöchentlich (resp. bei Oberflurcontainer auf Bestellung).
Die Entsorgung mit 800l Rollcontainer und Oberflurcontainer erfolgt mittels gewichtsabhängiger Fakturierung der Kehrichtgebühren (seit 1.1.2025: CHF/kg 0.25.- plus CHF/Leerung 15.-). Dazu ist ein Datenchip und eine aktuelle Rechnungsadresse notwendig. Die dazu nötigen Formulare finden Sie untenstehend.
Antworten zu den häufigsten Fragen siehe FAQ zur Umsetzung der Gewerbestrategie.