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Gewerbe


Heute entsorgen Gewerbebetriebe den Kehricht mit 800l Stahl- oder Kunststoffcontainern. Für die Verrechnung müssen die Container mit einem Datenchip ausgerüstet sein. Das An-/Abmeldeformular dafür finden Sie nachfolgend. 

Zukünftig (ab 1.1.2025) stehen, abhängig vom Standort und der Abfallmenge, 3 verschiedene Entsorgungswege offen. Mit dem neuen Gebührenmodell gilt: je grösser der Container und je weniger Abholungen, umso günstiger die Entsorgung.

  1. Entsorgung mit Gebührensäcken via öffentliche Sammelinfrastruktur
    Gewerbebetriebe mit maximal 3 kg/Tag entsorgen mit Gebührensäcken (max. 1-2 Säcke à 110l pro Woche) in die öffentliche Sammelinfrastruktur (Unterflurcontainer oder Ökihof), sobald diese vorhanden ist.

  2. Ausserhalb des Siedlungsgebietes:
    Bis 2030 erfolgt die Sammlung ausserhalb des Siedlungsgebietes nur noch mit der Kranlogistik. Entsprechend erfolgt eine Umstellung (etappiert nach Gemeinde) auf "kranfähige" Oberflurcontainer. Die Abholung erfolgt alle 2 Wochen.

  3. Innerhalb des Siedlungsgebietes:
    Mindestens bis 2030 werden die 800l weiterhin abgeholt (Sammlung mit 2 Logistiken). Bei Umstellung auf voluminösere Oberflurcontainer besteht ein Kosteneinspartpotential (siehe Gewerberechner). Die Abholung erfolgt innerhalb des Siedlungsgebietes wöchentlich (resp. bei Oberflurcontainer auf Bestellung).

Die Entsorgung mit 800l Rollcontainer und Oberflurcontainer erfolgt mittels gewichtsabhängiger Fakturierung der Kehrichtgebühren. Dazu ist ein Datenchip und eine aktuelle Rechnungsadresse notwendig. Die dazu nötigen Formulare finden Sie untenstehend.