Bestellung 800l Gewerbe-Rollcontainer mit Datenchip
Für die Bestellung von qualitativ hochstehenden Containern bieten wir Ihnen preisgünstige Container von unserem Partner Contena Ochsner an, die direkt bechipt bestellt werden können. Füllen Sie dazu bitte untenstehendes Bestellformular aus.
Bitte unbedingt beachten:
- Bei mehreren Containern bitte pro Container ein Anmeldeformular ausfüllen.
- Lieferung zum Containerstandort und MWST sind im Preis inbegriffen
- Die Konditionen gelten nur für Gewerbebetriebe im Zeba-Verbandsgebiet
- Container für gebührenpflichtige Säcke sind nicht mit einem Datenchip auszurüsten, dafür mit einem entsprechenden Kleber
Kleber für Kehricht und Grüngut bestellen
Bestellformular
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (in der Folge «Zeba» genannt) bietet Gewerbebetrieben, gestützt auf das Abfallreglement die gewichtsabhängige Verrechnung der Kehrichtgebühren gemäss den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Mit der Bestellung eines Datenchips (mit oder ohne Container) erkennt der Besteller die Geltung dieser AGB an. Container für gebührenpflichtige Säcke sind nicht mit einem Chip auszurüsten, aber entsprechend zu kennzeichnen mit der Aufschrift „nur für gebührenpflichtige Säcke“ (Bestellung Kleber via Website www.zebazug.ch).
Datenchip
Für die gewichtsabhängige Verrechnung der Kehrichtgebühren müssen Gewichtscontainer mit einem Datenchip ausgerüstet werden. Die Ausrüstung erfolgt über das vom Zeba beauftragte Entsorgungsunternehmen für Kehricht (Ausnahme: bei Bestellung von neuen 800l-Containern bei Contena Ochsner oder von Oberflurcontainern wird der Container gechipt geliefert). Für Chip und Montage berechnet der Zeba bei der nächsten Rechnungsstellung einen Kostenbeitrag von CHFFr. 50.00 inkl. MwSt. pro Chip. Wurde der Datenchip beschädigt oder entfernt, so ist dies unverzüglich dem Zeba zu melden (zeba@zebazug.ch). Der Datenchip wird gegen einen Unkostenbeitrag ersetzt.
Verrechnung
Der Zeba stellt das Gewicht und die Leerung der bereitgestellten Kehrichtmenge quartalsweise in Rechnung. Die Rechnung wird an den bezeichneten Rechnungsempfänger gesendet und ist innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Wenn der Kunde den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommt, wird bei der 2.ten Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 (exkl. MwSt) in Rechnung gestellt. Erfolgt kein Zahlungseingang auf die 2.te Mahnung wird die Verrechnung nach Gewicht eingestellt und der Kehricht muss in Gebührensäcken bereitgestellt werden. Die Wiedermontage des demontierten Datenchips wird mit CHFFr. 50.00 inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Ausstehende Forderungen werden auf dem Inkassoweg eingefordert.
Gebühren (ab 1.1.2025)
- Gewichtsgebühr (Preis pro kg): CHF/kg 0.25.- (inkl. MWST)
- Pro Leerung wird eine Andockgebühr pro Container verrechnet: CHF 15.- (inkl. MWST)
Gebührenanpassungen werden mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt. Sie erfolgen jeweils auf Beginn eines Kalenderjahres und bleiben für mindestens 1 Kalenderjahr fest.
Rechnungsstellung (ab 1.1.2025):
Für die Rechnungsstellung stehen zwei Varianten zur Verfügung: Papierrechnung oder eMail-Rechnung. Beim eMail-Versand wird eine Gutschrift von 1 CHF/Rechnung vom Zeba gewährt.
Mutationen
Eigentümerwechsel und Adressänderungen des Rechnungsempfängers wie des Containerstandortes sind dem Zeba umgehend via Onlineformular mitzuteilen.