Adress- oder Besitzerwechsel gechipte Gewerbecontainer
Bei Fragen
Zeba, Seestrasse 1, 6330 Cham; E-Mail (zeba@zebazug.ch)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Zweckverband der Zuger Einwohnergemeinden für die Bewirtschaftung von Abfällen (in der Folge «Zeba» genannt) bietet Gewerbebetrieben, gestützt auf das Abfallreglement die gewichtsabhängige Verrechnung der Kehrichtgebühren gemäss den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Mit der Bestellung eines Datenchips (mit oder ohne Container) erkennt der Besteller die Geltung dieser AGB an. Container für gebührenpflichtige Säcke sind nicht mit einem Chip auszurüsten, aber entsprechend zu kennzeichnen mit der Aufschrift „nur für gebührenpflichtige Säcke“ (Bestellung Kleber via Website www.zebazug.ch).
Datenchip
Für die gewichtsabhängige Verrechnung der Kehrichtgebühren müssen Gewichtscontainer mit einem Datenchip ausgerüstet werden. Die Ausrüstung erfolgt über das vom Zeba beauftragte Entsorgungsunternehmen für Kehricht (Ausnahme: bei Bestellung von neuen 800l-Containern bei Contena Ochsner oder von Oberflurcontainern wird der Container gechipt geliefert). Der Datenchip wird von Zeba zur Verfügung gestellt. Für die Montage / Demontage berechnet der Zeba bei der nächsten Rechnungsstellung einen Kostenbeitrag von CHF 50.00 inkl. MwSt. pro Chip. Der Datenchip bleibt Eigentum des Zeba. Wurde der Datenchip beschädigt oder entfernt, so ist dies unverzüglich dem Zeba zu melden (zeba@zebazug.ch). Der Datenchip wird gegen einen Unkostenbeitrag ersetzt.
Verrechnung
Der Zeba stellt das Gewicht und die Leerung der bereitgestellten Kehrichtmenge quartalsweise in Rechnung. Die Rechnung wird an den bezeichneten Rechnungsempfänger gesendet und ist innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Wenn der Kunde den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommt, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 (exkl. MwSt) in Rechnung gestellt. Erfolgt kein Zahlungseingang auf die 2.te Mahnung wird die Verrechnung nach Gewicht eingestellt und der Kehricht muss in Gebührensäcken bereitgestellt werden. Die Wiedermontage des demontierten Datenchips wird mit CHF 50.00 inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Ausstehende Forderungen werden auf dem Inkassoweg eingefordert.
Gebühren (ab 1.1.2025)
- Gewichtsgebühr (Preis pro kg): CHF/kg 0.25.- (inkl. MWST)
- Pro Leerung wird eine Andockgebühr pro Container verrechnet: CHF 15.- (inkl. MWST)
Gebührenanpassungen werden mindestens 1 Monat vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt. Sie erfolgen jeweils auf Beginn eines Kalenderjahres und bleiben für mindestens 1 Kalenderjahr fest.
Rechnungsstellung (ab 1.1.2025):
Für die Rechnungsstellung stehen zwei Varianten zur Verfügung: Papierrechnung oder eMail-Rechnung. Beim eMail-Versand wird eine Gutschrift von 1 CHF/Rechnung vom Zeba gewährt.
Mutationen
Eigentümerwechsel und Adressänderungen des Rechnungsempfängers sowie des Containerstandortes sind Zeba umgehend via Onlineformular mitzuteilen. Der Antragsteller haftet gegenüber Zeba für sämtliche, aus der Nutzung des Datenchips entstehenden Verpflichtungen bis dieser bei Zeba via Onlineformular schriftlich ab- resp. umgemeldet wurde. Eine Abmeldung wird erst rechtskräftig, wenn der Datenchip vom Sammelunternehmen demontiert wurde oder auf der Geschäftsstelle Zeba abgegeben wurde.