FAQ zur Umsetzung der Gewerbestrategie
Die Beurteilung zwischen innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebietes liegenden Gewerbebetrieben erfolgt via Raumplanung (https://go.geodatenonline.ch; Raumplanung / Zonenplan Grundnutzung). Gewerbezonen werden zum Siedlungsgebiet gezählt.
Die Gemeinden und der Abfallzweckverband Zeba erachten den Aufwand für Kleinstgewerbler als zumutbar, durchschnittlich 2 Säcke (à 110l) pro Woche zum nächsten Unterflur-/Oberflurcontainer (UFC/OFC) zu bringen. Ausnahmen werden bei Kleinstgewerblern aus Branchen mit sperriger Ware gemacht. Ob Sie als Kleinstgewerbler eingestuft werden, können Sie unter folgendem Link (http://www.zebazug.ch/gewerberechner) erfahren (Eingabe der Vertragskontonummer (siehe Quartalsabrechnung der WWZ, z.B. 2023456) und Postleitzahl nötig). Zusätzlich zeigt Ihnen der Rechner die heutigen sowie die zu erwartenden Kosten bei unterschiedlichen Sammelgebinden an.
Die Umsetzung erfolgt, sobald ein neuer, öffentlicher Unterflurcontainer resp. Oberflurcontainer erstellt wird. Dann werden die Kleinstgewerbler, analog der privaten Haushalte, den neu gebauten UFC/OFCs zugewiesen. Das neue Gebührenmodell gilt für alle ab 1.1.2025.
Mit der Umstellung auf das neue Gebührenmodell mit einer Andockgebühr können Gewerbebetriebe Kosten sparen, wenn sie einen Oberflurcontainer (grösseres Volumen) anschaffen. Betriebe mit weniger als 4 Tonnen pro Jahr werden lange Amortisationszeiten haben. Daher wird der Verband während einem Jahr (Bestellungen bis 31.12.2025) eine Anschubfinanzierung von 20% der Investitionskosten für Gewerbebetriebe mit weniger als 4 Tonnen pro Jahr anbieten. Zusätzlich erhält jeder Gewerbebetrieb 19% Mengenrabatt auf den Container und 12% auf das Zubehör. Je nach Bestellmengen behält sich der Verband eine nach Gemeinde gestaffelte Anschaffung vor. Bei Interesse an einem Oberflurcontainer bitten wir Sie, eine E-Mail an oberflur@zebazug.ch mit folgenden Angaben zu schicken:
- Standortadresse heutiger 800l Container
- Firmenname des Containerbesitzers
- Kontakt (Name, Tel.nr. und E-Mail-Adresse)
Bevor eine Bestellung beim Lieferanten erfolgen kann, muss der Zeba den Standort für die Kranabholung beurteilen und freigeben.
Damit ausserhalb des Siedlungsgebietes möglichst rasch auf die Kranlogistik umgestellt werden kann, wird der Zeba den Gewerbebetrieben mit mehr als 3 kg/Tag resp. 2 Säcken à 110l pro Woche und weniger als 4 Tonnen pro Jahr einen Oberflurcontainer finanzieren. Die Umstellung erfolgt gebietsweise. Eine entsprechende Information erfolgt zu gegebener Zeit.
Es stehen zwei Standardmodelle in unterschiedlichen Grössen zur Verfügung – siehe Oberflurcontainer.
Gewerbebetriebe mit Oberflurcontainern müssen die Leerungen anmelden (entsprechende digitale Lösungen sind in Evaluation). Gewerbebetriebe mit 800l Containern müssen diese vom Strassenrand entfernen, wenn sie KEINE Abholung wünschen (bei unklaren Situationen muss der Containerbesitzer mittels Schild dafür sorgen, dass der Sammeldienst die NICHT zu leerenden Container erkennt. Ein laminiertes Schild kann bei zeba@zebazug.ch bestellt werden).
Oberflurcontainer sind grundsätzlich im Besitz der Gewerbetreibenden. Dies gilt auch für Gewerbler ausserhalb des Siedlungsgebietes, deren Oberflurcontainer erstmals vom Zeba finanziert wird. Entsprechend liegen Unterhalt und Reinigung bei den Gewerbebetrieben. Der Zeba organisiert jährlich eine koordinierte Reinigung mit einem professionellen Reinigungsunternehmen. Die Kosten gehen zulasten des Gewerbetreibenden. Die öffentlichen Ober- und Unterflurcontainer werden vom Zeba unterhalten und finanziert.
Die nicht mehr benötigten Rollcontainer werden bei Bedarf vom Werkdienst kostenlos abgeholt. Alternativ können die Container durch den Besitzer weiterverkauft oder via Schrotthändler entsorgt werden.
Weitere Fragen?
Unsere Geschäftsstelle steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung
- zeba@zebazug.ch
- 041 783 03 40