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Sperrgut und Holz


Brennbare Gegenstände aus Haushaltungen, welche zu gross für den Kehrichtsack sind und keinem Recyclingprozess zugeführt werden können, gelten als Sperrgut. Sie werden in einer Kehrichtverbrennungsanlage thermisch verwertet. Das Sperrgut und Holz des Kantons Zug wird in der Renergia Zentralschweiz AG in Perlen verbrannt. Daraus wird Strom, Fernwärme und Dampf für die Papierfabrik Perlen produziert.

Was

  • brennbare, nicht wiederverwertbare, grosse Gegenstände (z. B. Möbel, Matratzen, Skis, Teppiche)
  • behandeltes oder beschichtetes Holz

Was nicht

Kosten

  • 0.50 CHF/kg, mind. 2.00 CHF

Zu beachten

  • Gut erhaltene Produkte können bei Secondhand-Geschäften oder über Online-Plattformen abgegeben werden, siehe dazu Abfall vermeiden.

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