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Kehricht


Brennbare Abfälle aus Haushaltungen, welche keinem Recyclingprozess zugeführt werden können, gelten als Hauskehricht und werden in einer Kehrichtverbrennungsanlage thermisch verwertet. Der Kehricht des Kantons Zug wird in der Renergia Zentralschweiz AG in Perlen verbrannt. Daraus wird Strom, Fernwärme und Dampf für die Papierfabrik Perlen produziert.

Was

  • brennbare, nicht wiederverwertbare Siedlungsabfälle

Was nicht

Kosten

Zu beachten

  • Am Abfuhrtag vor 07:00 Uhr in den blauen Gebührensäcken bereitstellen.
  • Sperrgut wird via Ökihof entsorgt.

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