Bei der Entsorgung ist zwischen ausgeschossenem/abgebranntem Feuerwerk und nicht gezündetem Feuerwerk zu unterscheiden.
Ausgeschossene Feuerwerkskörper (Raketen, Batterien, etc.), abgebrannte bengalische Zundhölzer etc. sind via Gebührensack im Kehricht zu entsorgen. Nicht gezündetes Feuerwerk gilt als Sonderabfall. Bitte beachten Sie die Entsorgungshinweise auf der Anleitung jeden Feuerwerkproduktes und bringen Sie dieses zur Verkaufsstelle zurück.