Tierkadaver
Tote Tiere oder bestimmte Produkte aus Schlacht- oder Metzgereibetrieben müssen vorschriftsgemäss entsorgt werden. Privatpersonen bringen diese Waren in die Sammelstellen der Gemeinden oder in die Regionale Tierkörpersammelstelle. Anschliessend werden diese Nebenprodukte in einer spezialisierten Anlage entsorgt resp. verwertet.
Was
- Tierkörper
Was nicht
- Fremdkörper wie Bänder, Leinen, Glocken
Wo
- bis 70 kg: Ökihöfe Menzingen, Oberägeri, Unterägeri, Walchwil
- bis 70 kg: Werkhof Cham, Werkhof Rotkreuz, Pumpwerk Giessen Hünenberg
- bis 200 kg: Tierkörpersammelstelle, Ruessenstrasse 5b, 6340 Baar/Walterswil, 041 760 17 47
Kosten
- kostenlos
Zu beachten
- Die Tierkörpersammelstelle ist folgendermassen bedient: Mo-Fr 08:00-10:00, Sa 10:00-11:00. Eine Deponierung kann rund um die Uhr erfolgen.