Tote Tiere oder bestimmte Produkte aus Schlacht- oder Metzgereibetrieben müssen vorschriftsgemäss entsorgt werden. Privatpersonen bringen diese Waren in die Sammelstellen der Gemeinden oder in die Regionale Tierkörpersammelstelle. Anschliessend werden diese Nebenprodukte in einer spezialisierten Anlage entsorgt resp. verwertet.