Reinigung von Grüngutcontainer
Beim Ausspülen von Grüngutcontainern fällt verschmutztes Abwasser gemäss Art. 4 Gewässerschutzgesetz (GSchG) an. Dieses muss nach dem Stand der Technik gereinigt werden und darf daher nicht in eine Meteorwasserleitung gelangen. Das bedeutet, das anfallende Abwasser muss entweder vor Ort in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden und gelangt so in die ARA oder es kann in einem Spezialfahrzeug eines Unternehmens (z.B. Schneider Umweltservice, Contreag) gereinigt werden, wobei das verschmutzte Abwasser im speziellen Fahrzeug recycelt wird.
Bei der Reinigung von Grüngutcontainern fallen also keine Sonderabfälle an. Es ist aber wichtig, dass Gärsäfte nicht in Flüsse oder Seen gelangen. Daher darf das Abwasser aus den Containern nicht in die Meteorwasserleitungen gelangen. Falls Sie die Container selber reinigen wollen, ist darauf zu achten, dass allfällige Feststoffe, die sich noch im Container befinden, nicht in die Kanalisation gelangen und es ist vorgängig abzuklären, welche Plätze dafür geeignet sind. Ein Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation ist zwingend.